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BVG & KTG & UVG

Ihre Versicherungsagentur

Autonome Pensionskasse

Dabei handelt es sich um eigenständige Vorsorgeträger mittlerer und grosser Unternehmen. Die Vorsorgeeinrichtung muss juristisch unabhängig sein. Die autonomen Pensionskassen tragen alle versicherungstechnischen Risiken wie Langlebigkeit, Invalidität und Tod selbst. Zudem tätigen sie die Kapitalanlagen und sind für die Verwaltung der Kasse zuständig.

Teilautonome Pensionskasse

Diese Vorsorgeeinrichtungen verwalten die Alterskapitalien in der Regel selbst, sichern jedoch die Risiken Tod und Invalidität ganz oder teilweise über Rückversicherungsverträge ab. Deckungslücken auf der Anlageseite müssen vom angeschlossenen Betrieb und den Versicherten getragen werden.

Sammeleinrichtung

Anstatt eine eigene Pensionskasse zu gründen, können sich kleinere und mittlere Unternehmen einer Sammelstiftung anschliessen. Die einzelnen Firmen bilden unter dem Dach einer solchen Stiftung je ein individuelles Vorsorgewerk mit einer eigenen Rechnung und einem eigenen Deckungsgrad.

Gemeinschaftseinrichtung

Bei dieser BVG Lösung sind mehrere Unternehmen einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen, ohne aber ein selbständiges Vorsorgewerk zu bilden. Es besteht ein gemeinsames Vorsorgevermögen, ein einheitlicher Deckungsgrad und für alle angeschlossenen Arbeitgeber ein einheitliches Reglement.

Vollversicherung

Das von den Lebensversicherungsgesellschaften angebotene Vollversicherungsmodell deckt sämtliche Risiken wie Tod, Invalidität und Langlebigkeit sowie das Anlagerisiko ab. Der Anbieter garantiert ständig eine hundertprozentige Deckung des Vorsorgevermögens.

Krankentaggeldversicherung

Diese Versicherung ist bei den meisten Firmen obligatorisch, doch es gibt Unterschiede auf die Sie unbedingt achten sollten.

Gesetzliche Bestimmungen

Für viele Berufszweige hat der Bundesrat einen Gesamtarbeitsvertrag gesetzlich verankert. Bei diesen Firmen ist eine Krankentaggeldversicherung obligatorisch. Alle anderen Firmen haben für eine beschränkte Zeit den anfallenden Lohn zu entrichten, gemäss Obligationenrecht OR 324a. Der Arbeitgeber kann jedoch gemäss OR 324b die Lohnfortzahlungspflicht durch eine Krankentaggeldversicherung zu mindestens 80 % des Lohnes zu ersetzen.

Nun ist es so, dass die Versicherungsleistungen praktisch identisch sind. Sobald der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitszeugnis infolge einer Krankheit hat, muss die Versicherung die Taggeldleistungen nach Abzug der Wartefrist bezahlen.

Obligatorische Unfallversicherung UVG Schweiz

UVG heisst Unfallversicherungsgesetz. Diese obligatorische Unfallversicherung verpflichtet alle Arbeitgeber seine Angestellten gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles, wie Heilungskosten, Lohnausfall oder Kosten des Nottransports zum Spital zu versichern. Diese obligatorische Unfallversicherung wird wenn notwendig, aufgrund des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) automatisch in Ihre Rechte eintreten und Rückgriff auf den Unfallverursacher nehmen.