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Vorsorge

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Jedes Familienmitglied mit einem AHV-Einkommen darf in eine 3. Säule investieren und der einbezahlte Betrag kann gesamthaft vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Also wenn ein Ehepaar beide ein AHV Einkommen erzielen, sollten beide in eine Säule 3a investieren.

Die Höhe des maximalen Abzugs und somit die maximalen Beiträge pro Person im Jahre 2019 betragen:

Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende können bei den direkten Steuern ihre Beiträge an die gebundene Vorsorge Säule 3a in folgendem Umfang von ihrem Einkommen abziehen:

  1. bis 6’826 Franken pro Jahr, wenn sie einer Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) angehören;
  2. 20% des Erwerbseinkommens, jedoch höchstens 34’128 Franken pro Jahr; wenn sie keiner Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) angehören.

Beispiel Steuerersparnis

WohnortErsparnis bei Einzahlung vom Maximalbetrag bei einem Einkommen von CHF 100’000 Franken
Aargau1’600 Franken
Basel2’000 Franken
Bellinzona2’000 Franken
Bern1’900 Franken
Genf2’300 Franken
Luzern1’600 Franken
Schwyz1’400 Franken
St. Gallen1’900 Franken
Zug900 Franken

Wenn 2 Säulen 3a bestehen, dann verdoppelt sich die Steuerersparnis. Hier handelt es sich um einen Richtwert (Stand 2018).

Gerne berechnen wir Ihnen kostenlos die genaue Steuerersparnis.

Beispiel Steuerersparnis Angestellter und selbständig Erwerbender

Steuervorteile mit Säule 3b

Einige Kapitalanlagen 3b (Einmaleinlagen und periodische Prämien zugleich) gelten vom Steuergesetz her als „der Vorsorge dienend“ sofern die Laufzeit mindestens 10 Jahre beträgt und die Auszahlung nach Alter 60 und vor Alter 66 erfolgt. In diesem Fall sind alle Erträge Einkommenssteuerfrei und somit nicht zu versteuern.

Haben Sie Fragen zu der Pensionierung oder zur Steuerersparnis? Kontaktieren Sie uns. Unsere Berater sind ausgewiesene Versicherungsexperten und werden Sie kostenfrei beraten.